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dagobertinvest
Tel.: 0800 4000 460
welcome@dagobertinvest.com
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dagobertinvest gmbh
Wohllebengasse 12-14/601
1040 Wien

FAQ's zu Zahlungsmöglichkeiten

Die häufigsten Fragen zu unseren Zahlungsmöglichkeiten

Bei der Option „Überweisung“ zahlen Sie unmittelbar nach der Zeichnung auf das Funding Konto ein und die Zinsberechnung beginnt sofort, d.h. 3 Bank-Geschäftstage nach dem Zahlungseingang. Bei der Option „SEPA“ brauchen Sie nicht einzuzahlen. Der Anlagebetrag wird bei Funding Ende automatisch eingezogen. 14 Tage vorher erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzugs. Sie können aber auch die Funktion des OnlineÜberweisens wählen und die Zahlung während des Zeichnungsprozesses durchführen.

Immer ab dann, wann der Anlagebetrag am Funding Konto eingeht. Bei der Variante „Überweisung“ und "OnlineÜberweisen"sind das max. 3 Bank-Geschäftstage nach Zahlungseingang, bei der Variante "SEPA" ab dann, wenn der Einzug erfolgreich durchgeführt wurde.

Bei OnlineÜberweisen wird Ihnen aus der Zeichnungsschiene von dagobertinvest heraus das OnlineÜberweisen-Zahlformular angezeigt. In diesem Formular wählen Sie Ihre Bank aus, indem Sie Ihre BLZ bzw. BIC oder den Namen Ihrer Bank eingeben. Im Anschluss daran werden Sie zur Eingabe Ihrer Bank-Login-Daten gebeten. Im Hintergrund wird OnlineÜberweisen dann eine Direktüberweisung in Ihr Konto einstellen und die passende TAN von Ihnen abfragen, um damit die Überweisung zu bestätigen. dagobertinvest wird im Anschluss über die erfolgte Transaktion informiert.

Nein, um mit OnlineÜberweisen bezahlen zu können, ist keine Registrierung erforderlich. Sie überweisen den Rechnungsbetrag ganz bequem ohne Registrierung oder Login. Sie benötigen lediglich die Zugangsdaten Ihres Online-Bankings (PIN/TAN). So überweisen Sie den Rechnungsbetrag sofort und sicher und mit den Sicherheitsstandards Ihrer Bank.

Bitte überprüfen Sie im Browser Ihres Endgerätes (Computer, Tablet, Smartphone), ob das SSL Zertifikat unseres Zahlformulars auf unsere Firma, die FinTecSystems GmbH ausgestellt wurde.

OnlineÜberweisen unterstützt alle gängigen TAN-Verfahren wie beispielsweise mobileTAN, smsTAN, iTAN, FlickrTAN, chipTAN, u.v.m.

OnlineÜberweisen unterstützt alle gängigen in Österreich und Deutschland bekannten Konsumentenbanken, Sparkassen und Volksbanken.

Nein, das ist leider nicht möglich. Es handelt sich bei OnlineÜberweisen um ein Direktüberweisungsverfahren, nicht um ein Lastschriftverfahren. Gutgeschriebene Beträge können daher nicht zurückgeholt werden.

Nein, die Plattform und der Emittent erhält keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto. Sie kommunizieren mit unserer Hilfe mit Ihrem Bankkonto. Die Plattform erhält eine Zahlungsbestätigung, welche die Informationen zur Zahlung enthält (Name, Kontonummer, Betrag und Betreff), dies sind die Informationen, die der Emittent auch auf seinem Kontoauszug sehen kann.

Als sogenannter Zahlungsauslösedienst greift OnlineÜberweisen automatisiert und in Echtzeit auf Ihr Bankkonto zu, um eine Überweisung einzustellen. Sie autorisieren die Überweisung durch Ihre Login-Daten, die einmalig dazu verwendet werden, eine sichere Kommunikation zu Ihrem Bankkonto herzustellen. Danach werden die Login-Daten nicht gespeichert und sind zu keinem Zeitpunkt für Dritte sichtbar. Die technische Kommunikation mit Ihrer Bank wird mit einer dem Bankenstandard entsprechender Verschlüsselung abgesichert.

Ein Lastschriftmandat ist die Ermächtigung, dass Dritte ihre Forderungen direkt auf dem Konto des Vertragspartners einziehen dürfen. Bekannt ist diese Vorgehensweise bei Kredit- und Leasingraten, aber auch bei Versicherungsprämien. Diese Möglichkeit kann nun auch von unseren Emittenten genutzt werden.

Es handelt sich um ein einmaliges und auf diese Emission beschränktes Mandat, das nur unter der Bedingung genutzt werden darf, dass das Funding erfolgreich abgeschlossen wurde und die Verwendungsvoraussetzungen des Darlehensvertrages bereits eingetreten sind.

Dies ist die Ankündigung für die Durchführung der Lastschrift. Die Prenotification muss 14 Tage vor der Durchführung an den Invesor | die Investorin verschickt werden. Dieser Versand erfolgt per Mail.

Die Creditor ID (CID) ist die eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers (Emittenten) und muss mit jeder SEPA Lastschrift mitgegeben werden.

Durch unsere neuen Zahlungsoptionen verzichten wir auf die umständliche und teure Abwicklung über Zahlungsdienstleister. Diesen Vorteil geben wir an unsere Investoren weiter, die davon profitieren.

Vom Zeitpunkt der Zahlung des Darlehens ist der Zeitpunkt der Verwendungserlaubnis zu unterscheiden. Auch wenn nach Ihrer Zahlung das Geld bereits am Funding Konto zur Verfügung steht, so darf dies durch den Emittenten erst nach dem Funding Ende und nach Vorliegen der Verwendungsvoraussetzungen auch tatsächlich für das Projekt verwendet werden.

Eigentümer des Funding Kontos ist der Emittent.

Die Zahlungsoption „Überweisung“ führt zu einer direkten Überweisung auf das Funding Konto des Emittenten. Es gibt in dieser Konstruktion keinen Treuhänder. In Ihrem Vertrag mit dem Emittenten (Nachrangdarlehen Vertrag) ist allerdings genau geregelt, unter welchen Bedingungen der Emittent das Geld verwenden darf (z.B.: das Funding Ende muss erreicht werden, Auszahlungsbedingungen müssen vorliegen und bestätigt werden, etc.). Würde der Emittent sich nicht an diese Vereinbarungen halten, so würde er das Geld treuwidrig verwenden und sich damit strafbar im Sinne des Strafrechtes machen (Untreue). Das Geld bleibt also so lange auf dem Funding Konto unbewegt, bis das Funding erfolgreich abgeschlossen ist und uns der Eintritt aller Bedingungen nachgewiesen wird.

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